
KOSMETIK
ZULASSUNG
Rundum-Service für Kosmetika und Cosmeceuticals
Kosmetika sind Stoffe oder Gemische, die unmittelbar auf dem menschlichen Körper aufgebracht werden. Die eindeutige Zuordnung was als Kosmetikprodukt eingestuft ist, wird in der EU-Kosmetikverordnung geregelt und hilft kosmetische Mittel von Arzneimitteln, Bioziden oder Lebensmitteln abzugrenzen.
Wir bieten Anbietern von Beauty- und Hautpflegeprodukten ein durchgehendes Service von der Portfolioanalyse, Entwicklung, Bewertung bis zur regulatorischen Umsetzung und EU- Zulassung.
Insbesondere die ordnungsgemäße und rechtskonforme Kennzeichnung von Kosmetika stellt viele Anbieter vor Herausforderungen. Von der Pflichtkennzeichnung, freiwilligen Informationen bis zu korrekten Werbeaussagen unterliegen alle Angaben strengen Vorgaben bei deren Umsetzung wir behilflich sind.
Notifizierung im CPNP
Alle Kosmetika, die in der EU auf den Markt gebracht werden, müssen laut EU-Kosmetik Verordnung vor Inverkehrbringen angezeigt oder „notifiziert“ werden.
Die Meldung erfolgt elektronisch über das Cosmetic Products Notification Portal (CPNP). Durch die Meldung stehen die Informationen über das jeweilige Kosmetikum den Giftinformationszentren EU-weit zur Verfügung.
Wir beraten Sie in allen Fragen zu Notifizierung, Produktinformationsdatei, Sicherheitsbericht und Good Manufacturing Practice für kosmetische Mittel (Kosmetik-GMP)